Kosten und Vertrag: ein Festpreis je Event und klare Regeln für Wetter, Netz und Absage
Hier steht, wie euer Angebot aufgebaut ist und welche Regeln vorher feststehen. Beträge nennt euer schriftliches Angebot.
So ist euer Angebot aufgebaut
- ein Festpreis je Event für die gewählten Leistungen und Zusatzpakete
- Zusatzleistungen, etwa längere Sendezeit oder weitere Kameras, erbringen wir nur nach eurer Freigabe und mit Preis vorab
- Reise, Unterkunft und andere Fremdkosten sind nur enthalten, soweit das Angebot sie ausweist; weitere planbare Fremdkosten stimmen wir vorher mit euch ab
- Zahlung in drei Raten: bei Vertragsschluss, vor dem Aufbau und nach dem Event
Was euer Verein davon hat
- Ein Festpreis, den ihr in den Haushalt schreiben und eurem Vorstand vorlegen könnt.
- Keine Nachforderung ohne eure Freigabe.
- Die Regeln für Wetter, Netz und Absage kennt ihr, bevor ihr unterschreibt.
Regeln, die vorher feststehen
| Fall | Regel |
|---|---|
| Wetter und Wettfahrten | Verschieben sich Wettfahrten oder fallen sie aus, wegen Wind, Wetter oder Entscheidungen der Wettfahrtleitung, bleibt die Vergütung, wenn Team und Technik bereitstehen. Wir senden und liefern, was möglich ist, nach dem Ausweichplan. |
| Netz | Fällt das Netz außerhalb unseres Bereichs aus, etwa Mobilfunk, Internet am Hafen oder die Plattform, ist das kein Mangel. Wir senden mit dem, was verfügbar ist. |
| Absage durch euch | Es gilt eine Stornostaffel nach Zeitpunkt; je näher am Event, desto höher der Anteil. Bereits erbrachte Vorbereitung wird vergütet, ersparte Kosten rechnen wir an, und ihr könnt einen geringeren Schaden nachweisen. |
| Höhere Gewalt, etwa ein behördliches Verbot | Wir stimmen uns sofort ab; vergütet wird, was bereits erbracht oder nicht mehr stornierbar ist. |
Haftung
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden; im Übrigen nach den Regeln im Vertrag.
Nutzungsrechte am Material
Welche Nutzungsrechte euer Verein am gelieferten Material erhält, auch für die Kommunikation eurer Sponsoren, regelt euer Angebot. Bezahlte Werbung und Weiterverkauf vereinbaren wir gesondert.
Wer die Medienrechte an eurem Event hält, klären wir vor Vertragsschluss. Bildrechte und Einwilligungen
Euer Vertragspartner
Niklas Mattes, Einzelunternehmen unter der Geschäftsbezeichnung REACH
Pappenheimstraße 3, 80335 München
Zusammenfassung unserer Vertragsbedingungen; maßgeblich ist der unterschriebene Vertrag.